Ehlebus ist ein Einzelunternehmen mit einer Konzession im Gelegenheitsverkehr und einer EU-Lizenz. Da Ehlebus nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, ergibt sich für viele Kunden ein klarer Preisvorteil gegenüber der Konkurrenz. Besitzer und Unternehmer ist Pascal Ehlebracht. Der Unternehmenssitz ist in der Emmertsgrundpassage 12 in 69126 Heidelberg. Der Bus steht in Heidelberg Mitte.
1. Abschluß des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder über elek tronische Medien erfolgen kann, bietet der Kunde
der Fa. Ehlebus den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ehlebus
zustande. Die Annahme durch Ehlebus bedarf keiner
bestimmten Form.Ehlebus wird nach Anmeldung der
Mindesteilnehmerzahlen dem Kunden die Reisebestätigung
aushändigen.
1.3 Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den
Reiseunterlagen oder in den sonstigen Erklärungen als vermittelt
bezeichneten Fremdleistungen ist Ehlebus lediglich
Reisevermittler, falls nicht aus sonstigen Umständen der Anschein
begründet wird, die vertraglich vorgesehenen Reiseleistungen
werden von Ehlebus in eigener Verantwortung erbracht.
Ehlebus haftet bei vermittelten Fremdleistungen für
die ordnungsgemäße Reisevermittlung, nicht für die ordnungsgemäße
und mangelfreie Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für
die Reisevermittlung gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß der
nachfolgenden Ziff.
10.4.
2. Zahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe
von 15% des Reisepreises (mindestens € 50,00) zu zahlen.
2.2 Der restliche Reisepreis ist spätestens 2 Wochen vor
Reisebeginn zu zahlen.Ehlebus wird dem Reisenden die
für die Durchführung der Reise erforderlichen oder vorgesehenen
Reiseunterlagen nach Erhalt der Restzahlung aushändigen.Ehlebus ist zur Aushändigung der Reiseunterlagen nicht
verpflichtet, bevor der Gesamtreisepreis gezahlt ist.
2.3 Bei kurzfristigen Reisebuchungen, insbesondere bei Buchungen
innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor Reisebeginn hat der Kunde
Zug um Zug gegen Übergabe der Reisebestätigung den vollständigen
Reisepreis zu zahlen.
3. Leistungen
3.1.
Die vertraglich geschuldeten Leistungen richten sich nach den im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und Katalog sowie den weiteren
Vereinbarungen insbesondere in der Reiseanmeldung und der
Reisebestätigung.
3.2 Prospekt- und Katalogangaben sind für
Ehlebus bindend.Ehlebus behält sich
jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss Änderungen der
Prospekt- und Katalogangaben sowie von Preisangaben zu erklären,
über welche der Kunde vor Vertragsabschluß informiert wird.
3.3 Nebenabreden (beispielsweise Sonderwünsche des Kunden),
welche den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
der ausdrücklichen Bestätigung durch Ehlebus.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, welche nach Vertragsabschluß notwendig werden,
nicht vorhersehbar waren und die vom Kunden nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind Ehlebus gestattet,
soweit solche Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder statt
dessen die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise
verlangen, wenn Ehlebus eine solche Reise aus seinem
Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anbieten kann. Der Kunde hat
diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von Ehlebus über die Änderung der Reiseleistung Ehlebus
GmbH gegenüber geltend zu machen.
5. Reiserücktritt des Kunden (Stornierungen)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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a) Um Rücktrittskosten abzudecken, empfiehlt der Reiseveranstalter den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung. Ebenfalls wird der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Eine einmal abgeschlossene Versicherung kann nach- träglich nicht storniert werden. b) Beim Abschluss der Versicherung über den Reiseveranstalter, ist der Reiseveranstalter lediglich Vermittler zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Reisenden. Der Versicherungsver- trag kommt daher zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zustande. Daher sind etwaige Ansprüche gegen den Reiseveranstalter aus dem Versicherungsvertrag ausgeschlossen.